Unterstützung von Staat und Arbeitgeber

VL sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Er kann sie Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro monatlich.

Ein VL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Der Staat unterstützt VL-Sparen mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die VL-Beträge anzulegen. Für Bausparen und Fonds-Sparen gelten folgende Einkommens- und Fördergrenzen:

 

Bausparen

17.900 Euro bei Alleinstehenden

35.800 Euro bei Verheirateten

Jährliche Fördergrenze: 470 Euro

 

Fonds-Sparen

20.000 Euro bei Alleinstehenden

40.000 Euro bei Verheirateten

Jährliche Fördergrenze: 400 Euro 

 

 

Förderung beim Bausparen

Beim Bausparen gewährt der Staat neben einer Zulage von 9 Prozent noch die Wohnungsbau-Prämie von 8,8 Prozent.

Auch hier gelten Fördergrenzen: Die maximale Fördersumme beträgt 512 Euro (1.024 Euro bei Verheirateten), und Ihr zu versteuerndes Einkommen darf 25.600 Euro (51.200 Euro

bei Verheirateten) nicht überschreiten. Dann erhalten Sie Prämien von 43 Euro (9 Prozent von 470 Euro) und 45 Euro (8,8 Prozent von 512 Euro) jährlich. Das ergibt Jahr für Jahr ein Geldgeschenk von 88 Euro.

 

Förderung beim Fonds-Sparen

Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen mit einer Prämie von 20 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das ein Geldgeschenk von 80 Euro (20 Prozent von 400 Euro). 

 

Wenn Sie sich für VL-Sparen interessieren, wenden Sie sich einfach an Ihren Berater.

Volksbank Essen-Cappeln eG
BLZ: 28063526