Aus den Reinerträgen unseres "VR-GewinnSparens" werden jährlich Gelder an gemeinnützige Vereine und Organisationen ausgeschüttet. Jedes Jahr unterstützen und fördern wir so eine Vielzahl von Projekten und Vorhaben innerhalb unseres Geschäftsgebietes.
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag für Ihren Verein/Ihre Organisation an uns zu stellen. Anträge, die bis zum 31.10. bei uns eingehen, können für das laufende Jahr berücksichtigt werden. Die Ausschüttung der Reinerträge erfolgt in der Regel im Dezember.
Zu dieser Veranstaltung wird rechtzeitig eine schriftliche Einladung an die im Antrag angegebene Adresse verschickt.
Die Förderung aus den Reinerträgen des VR-GewinnSparens ist an bestimmte Kriterien gebunden:
Unterstützt werden kann nur die Finanzierung konkreter Maßnahmen (Anschaffungen/Projekte). Kapitalbildung und die Abdeckung von Verwaltungskosten sind nicht förderungsfähig. Die Umsetzung der Maßnahme hat im Jahr der Spende zu erfolgen (bzw. zeitnah bei Spenden zum Jahreswechsel). Der Betrag muss der genannten Maßnahme in voller Höhe zufließen. Der Erhalt der Spende ist vom Antragsteller auf einer Zuwendungsbescheinigung (Vordruck der GewinnsparGemeinschaft) zu bestätigen.
Über die Anschaffung/Durchführung der Maßnahme ist ein Nachweis zu erbringen (Rechnungskopien).
Der Antragsteller muss die Voraussetzungen laut den Vergaberichtlinien erfüllen.